Kandidatenbetrachtung
Zur Kommunalwahl treten 155 Kandidatinnen und Kandidaten an. In 22 Wahlkreisen jeweils sieben Kandidaten, in Wahlkreis 060 jedoch 8 Kandidaten. Ob dies die Gleichheit der Wahl in Frage stellt, wird gerade in der Stadtverwaltung geklärt. Immerhin hätten so nur die Wähler in diesem Wahlkreis die Möglichkeit, zwischen acht Bewerbern auszuwählen, während die übrigen Wähler das nicht können, weil sie in einem anderen Wahlkreis wählen müssen, in denen aber nur sieben zur Wahl stehen. Man darf gespannt sein auf die Antwort.
Wir haben einmal ein paar detaillierte Blicke auf die Bewerber geworfen. Die Grundlage bilden dabei die Wahlkreiskandidaten sowie die Reservelisten. Von den 155 Kandidaten haben wir all diejenigen abgezogen, die schon rein strategisch nicht reinkommen werden, legt man zugrunde, dass in den letzten Jahrzehnten die CDU-Kandidaten die Wahlkreise in Gänze gewonnen haben. So sind in die Betrachtung nur eingeflossen die ersten 30 Kandidaten der CDU, die ersten 25 Personen der SPD, die ersten 12 Personen der Grünen, die ersten 10 der BFGT, die ersten 6 der FDP, die ersten 4 der UWG sowie die ersten 4 der Linken, nimmt man bei den kleinen Fraktionen die Verdopplung der bisherigen Sitze und bei den Mehrheitsfraktionen eine mögliche Aufstockung durch höhere Wahlerfolge analog der bisherigen Sitze an.