Warum einen Bürgerhaushalt

Im "Bürgerhaushalt" schlagen die BürgerInnen vor, wofür die Stadt Geld ausgeben soll oder wo gespart werden kann. Der "Bürgerhaushalt" ist eines der erfolgreichsten Instrumente der BürgerInnenbeteiligung in Kommunen wie z.B. Köln, Berlin, Bonn oder Leipzig. Er stellt eine neue Qualität der Beteiligung dar. Die RatsvertreterInnen müssen Rechenschaft ablegen über den Umgang mit den Vorschlägen der BürgerInnen. Mit ihren Einnahmen sollen die Kommunen (Städte und Gemeinden) wichtige Aufgaben finanzieren, die sie für ihre BürgerInnen wahrnehmen.
Wofür Geld ausgegeben wird, können grundsätzlich alle durch Einsicht in den Haushaltsplan, der jedes Jahr öffentlich ausgelegt wird, erkennen. Der Haushaltsplan wird aber von Fachleuten für Fachleute geschrieben. Wir, die Betroffenen des Haushaltsplanes, können mit dieser Art der Information jedoch nichts anfangen. Mit dem Gütersloher "Bürgerhaushalt" kommt mehr Transparenz in unsere Haushaltsberatungen.

Die gewählten Mitglieder des Stadtrats haben zwar weiterhin die letzte Entscheidung, aber sie sind verpflichtet, die Empfehlungen der BürgerInnen zu prüfen. Eine Ablehnung der Empfehlungen müssen sie begründen.

Ziele von "Bürgerhaushalten" sind:

  • die Transparenz des Haushaltes und seiner Verteilung
  • die Stärkung des Dialoges zwischen den BürgerInnen und den Parteien sowie der Verwaltung
  • die Beteiligung der BürgerInnen an der Haushaltsplanung

Gestalten kann die Stadt nur die freiwilligen Leistungen (zum Beispiel Förderung des Sports). Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen (zum Beispiel Sozialhilfeleistungen) müssen von der Stadt umgesetzt werden. Deshalb richtet sich der "Bürgerhaushalt" auf die freiwilligen Aufgaben.

Bundesweit über 30 Kommunen beteiligen ihre BürgerInnen bereits an der Aufstellung des Haushalts. Die Vorgehensweisen sind sehr unterschiedlich, weisen aber drei gemeinsame Punkte auf:

  • Information: Eine nachvollziehbare Information für die BürgerInnen über die Schwerpunkte des Haushalts, die Schulden und rechtlichen Verpflichtungen sowie vorhandene Spielräume
  • Konsultation: Sammlung von Vorschlägen und Schwerpunktsetzungen der BürgerInnen (mittels Versammlungen, Delegiertenräte, Fragebögen, Internet), die in unterschiedlichem Ausmaß in den Haushaltsbeschluss des Rates einfließen
  • Rechenschaft: Rechenschaftsbericht der Kommunalverwaltung über die Umsetzung der BürgerInnenempfehlungen

Die BürgerInnen sind also aktiv an den Beratungen des Haushaltes beteiligt und die Stadtvertretung muss Rechenschaft ablegen über den Umgang mit den Vorschlägen der BürgerInnen. Der Stadtrat sollte endlich die Erfahrungen, Bedürfnisse und Forderungen ihrer EinwohnerInnen aufgreifen.

Weitere Informationen über den "Bürgerhaushalt" finden Sie im Internet unter www.buergerhaushalt.de oder in den folgenden Broschüren zum Download.

AnhangGröße
Buergerhaushalt_Leitfaden.pdf1.94 MB
Neue_Partizipationsformen.pdf1.16 MB
Buergerhaushalt in_Grossstaedten.pdf965.42 KB
Statusbericht_Buergerhaushalte_2008.pdf330.58 KB

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