Finanzpolitik mit Weitsicht

  • 5 March 2016
  • jdroop

Der Gütersloher Haushalt 2016 steht kurz vor der Beschlussfassung. Rund 13 Mio. Euro neue Schulden stehen an. Um dieses Defizit aufzufangen wird über eine Erhöhung der Steuern nachgedacht. Hierunter fallen die Gewerbesteuer, sowie die Grundsteuern A und B. In der politischen Diskussion ist man bemüht, den Eindruck zu vermeiden, die Steuern würden erhöht, um damit die Kosten für den humanitären Einsatz für Flüchtlinge zu decken.

Dieses Defizit ist nicht durch diese internationale Entwicklung entstanden. Es ist durch uns alle entstanden. Unsere Gesellschaft lebt auf einem hohen Niveau. Dies zu erhalten und fortzusetzen kostet Geld. Die Eckdaten der Wirtschaft sind zwar gut, langfristig wird es aber zu weiteren Engpässen kommen. Das ist bereits jetzt absehbar. Es ist daher längst Zeit, Finanzpolitik grundsätzlich nachhaltig zu denken.

Wir möchten hier nochmal auf unseren Antrag zur Einführung einer nachhaltigen und generationengerechten Haushaltssatzung hinweisen, der im letzten Jahr abgelehnt wurde, aber dennoch sehr aktuell ist:

Immer mehr Kommunen erkennen, dass sie auf Kosten künftiger Generationen leben und wirtschaften. Die Verschuldung bleibt oder nimmt zu, der Eigenkapitalanteil nimmt ab, die kommunale Infrastruktur verliert an Wert oder hält den neuen Herausforderungen nicht stand. Die nachrückende Generation übernimmt ein Erbe mit sehr vielen Unwägbarkeiten und dazu eine große Altlast. Auch Gütersloh sieht sich diesen Herausforderungen immer wieder gegenüber und sollte daher langfristiger handeln. Viele Kommunen entschließen sich freiwillig und aus eigenem weitsichtigem Handeln für eine sogenannte Nachhaltigkeitssatzung.

Seit Einführung des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens vor ein paar Jahren ist es möglich, die intergenerative Gerechtigkeit der Finanz- und Haushaltspolitik zu beziffern. Eine gute Grundlage für weitsichtiges Austarieren ist damit vorhanden.

Nachhaltigkeitssatzungen sollen dabei helfen und bei Entscheidungen verbindlich dafür sensibilisieren, ein Wirtschaften auf Kosten der nachrückenden Generation zu verhindern. Unsere kommunale Gemeinschaft in Gütersloh lebt zurzeit sehr komfortabel. In den letzten Jahren konnte Gütersloh immer den städtischen Haushalt ausgleichen. Es gab keine Neuverschuldung und alte Schulden konnten sogar erheblich reduziert werden.

Dies wird sich jedoch durch die bevorstehenden Herausforderungen ändern. Die Landeszuschüsse sinken, gleichzeitig sind Investitionen zu tätigen, z.B. in eine neue Feuerwache und in den Erhalt unserer Infrastruktur. Unsere Schulen sind trotz ständiger Investitionen längst nicht alle in dem Zustand, der für erfolgreichen Unterricht nötig wäre. Der Abzug der britischen Streitkräfte lässt die Kaufkraft sinken und die Konversion der militärischen Flächen erfordert erhebliche finanzielle Mittel. Auch die Integration der geflüchteten Menschen wird finanzielle Anstrengungen verlangen, die sich aber rentieren werden.

Damit die Lebensqualität zukünftiger Generationen möglichst erhalten bleibt, müssen die verantwortlichen Kommunalpolitiker bereits jetzt konkrete Vorsorge betreiben. Ideal wäre also eine generationengerechte Nachhaltigkeitssatzung auch für Gütersloh.

Eine wichtige Bedingung hierbei ist die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips: "Wer bestellt, bezahlt". Es gilt, eine politische Diskussion zu führen, ob das Land und der Bund die zusätzlichen an die Kommune delegierten Aufgaben auch bezahlt. Ansonsten greift die Nachhaltigkeitssatzung mit dem Generationenbeitrag als Ausgleich.

In der Diskussion über die Einführung haben die Grünen bekannt, das bereits beschlossene Eckpunktepapier habe keinen wirklichen Grad der Verbindlichkeit gehabt, wie man sich das gedacht habe. Grundsätzlich enthalte die Nachhaltigkeitssatzung kluge Gedanken, auch die Konnexität werde berücksichtigt. Die Grünen hatten empfohlen, das weiter aufzugreifen.

Die UWG hatte von der Notwendigkeit eines Plans B gesprochen, die Ausgleichsrücklage reiche nicht aus. Die SPD hatte bekannt, das formulierte Ziel dieses Vorschlages sei gut, die BfGT hatte gemeint, „Nachhaltigkeit sei nicht verkehrt“.

Die Kämmerin hatte es begrüßt, sich wieder mit der Frage auseinanderzusetzen, die Haushaltsbeschlüsse von 2012 hätten ähnliche Mechanismen zur Grundlage gehabt. Die günstigen Bedingungen seien bisher dafür verantwortlich, dass dies geklappt habe. Schuldenabbau sei gut, man habe auch verhindert, dass Schulden ansteigen. Gütersloh habe eine günstige Ausgangsposition, aber man müsse sich darauf vorbereiten, dass es wieder anders wird. Sie begrüßte, dass es zu einer Diskussion zur Satzung komme, ein neuer Grundsatzbeschluss wäre möglich, wenn sich dann alle daran halten. Es sollte keine weiteren freiwilligen Leistungen geben, aber man halte sich nicht dran. Eine Erhöhung der Grundsteuer sei nicht wünschenswert, auch ein Generationenbeitrag sei für Gütersloh nicht gut.

Manchmal lohnt ein Blick in die Protokolle und es interessiert dann doch das Gesagte von gestern, um die Probleme von Morgen besser in den Blick zu bekommen. Eine nunmehr immer wiederkehrende Volte oder Kehrtwende in der Haushaltspolitik bringt nichts als Vertrauensverlust. Es bedarf einer verbindlicheren Vorausschau und nicht einer kurzfristigen Erhöhung. Dafür ist eine solche Nachhaltigkeitssatzung wie geschaffen.