Die Antworten auf unsere Bürgerfragen vom 24.09.2010

  • 28 September 2010
  • admin

Das Rat hat auf unsere Bürgerfragen zur Ratssitzung am 24.09.2010 geantwortet. Hier sind sie nochmal zusammen mit unseren Fragen.

Frage 1:
Wie stellt sich die aktuelle Finanzsituation in der Stadt Gütersloh dar angesichts der positiv korri­gierten Einnahmesituation der Stadt bedingt durch die zu erwartende höhere Einnahme an Gewer­besteuer: Welche Auswirkungen bringt diese Situation konkret mit sich und wird ggf. dennoch über eine Haushaltssicherung für 2011 nachgedacht?

Antwort:
Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer im laufenden HH-Jahr 2010 liegen zum jetzigen Zeitpunkt um mehrere Millionen Euro über dem Plan. In den letzten Wochen haben jedoch Gespräche mit dem Finanzamt Gütersloh Erkenntnisse über mögliche Gewerbesteuererstattungen erbracht. Es handelt sich um mehrere Fälle und verschiede­ne Sachverhalte (u. a. aufgrund neuerer BFH-Rechtsprechung), die zurücklie­gende Veranlagungs­jahre betreffen. Wenn sich alle Risiken im worst case verwirklichen sollten droht insgesamt eine Gewerbesteuererstattung im 2-stelligen Millionenbereich. Ob sich diese Risiken in vollem Umfang verwirklichen und welche Haushaltsjahre betroffen sein werden kann momentan noch nicht gesagt werden. Aufgrund des geschilderten Erstattungsrisikos ist auch die Kalkulation des Gewerbesteuer­an­sat­zes 2011 mit besonderen Unsicherheiten behaftet. Den gegenüber der Finanzplanung erwarteten Mehreinnahmen aufgrund der guten Konjunkturdaten sind die Risiken der Erstattungsfälle gegen­überzustellen.
Aufgrund der Steuerschätzung Mai 2010 muss die städt. Beteiligung an der Einkommen­steuer um ca. 2,2 Mio. € gesenkt werden. Darüber ist bereits im Finanzausschuss im Mai berichtet worden. Ob es hier noch zu positiven Korrekturen kommt, wird die Steuerschätzung im November ergeben. Hinsichtlich der Landeszuweisungen - hier insbesondere die Schlüsselzuweisungen - werden ers­te Daten frühestens in der 2. Novemberhälfte mit der Einbringung des Landeshaushaltes in den Landtag vorliegen.

Das für das Haushaltsjahr 2011 zur Verfügung stehende Finanzbudget wird daher nach heu­tigem Erkenntnisstand allenfalls dem der Finanzplanung des Haushalts 2010 entsprechen.

Die Mittelanmeldungen der Fachbereiche liegen inzwischen im Entwurf vor und werden geprüft. In einigen Bereichen, vor allem im Bereich Jugend und Bildung, aber auch durch vermehrte Ab­schreibungen in Folge der hohen Investitionstätigkeit der letzten Jahre, wird es zu unvermeidbaren Aufwandssteigerungen kommen, die nur teilweise durch Minderaufwand an anderer Stelle kom­pensiert werden können . Der gegenwärtige Stand sieht Mehrbedarf von ca. 2 Mio. € vor. Der in der Finanzplanung für 2011 ausgewiesene Fehlbetrag von 22,5 Mio. € wird sich aller Voraussicht nach nicht verringern, sondern möglicherweise sogar erhöhen. Ob es gelingt, während des Finanzplanungszeitraumes die Haushaltssicherung zu vermeiden, kann z.Zt. noch nicht gesagt werden. Die Mittelanmeldungen der Fachbereiche liegen inzwischen im Entwurf vor und werden geprüft. In einigen Bereichen, vor allem im Bereich Jugend und Bildung, aber auch durch vermehrte Ab­schreibungen in Folge der hohen Investitionstätigkeit der letzten Jahre, wird es zu unvermeidbaren Aufwandssteigerungen kommen, die nur teilweise durch Minderaufwand an anderer Stelle kom­pensiert werden können . Der gegenwärtige Stand sieht Mehrbedarf von ca. 2 Mio. € vor. Der in der Finanzplanung für 2011 ausgewiesene Fehlbetrag von 22,5 Mio. € wird sich aller Voraussicht nach nicht verringern, sondern möglicherweise sogar erhöhen. Ob es gelingt, während des Finanzplanungszeitraumes die Haushaltssicherung zu vermeiden, kann z. Zt. noch nicht gesagt werden.

Frage 2 und Zusatzfrage:
Frau Unger hat ihr Engagement für eine Gemeindefinanzreform erklärt: Gerne möchten wir nach dem aktuellen Stand der Diskussion fragen, die in den unterschiedlichen Gremien stattfinden als da wären in der Stadt Gütersloh selbst, wie stellt sich der Rat zu einer möglichen Intervention?
Wie ist der aktuelle Stand der Diskussion zum Thema im Bürgermeistergremium des hiesigen Kreises und in den Landesgremien, in denen Frau Unger als Bürgermeisterin eingebunden ist; wie wird die Position dort gesehen?

Antwort:
Als Bürgermeisterin setze ich mich selbstverständlich für die Verbesserung der kommunalen Fi­nanzsituation nach wie vor stark ein. U. a. im Rahmen meiner Mitgliedschaft im Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen und in meiner Eigenschaft als Vorsitzende der verbandsinternen Arbeitsgemeinschaft im Regierungsbezirk Detmold wirke ich zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen auf Land und Bund ein, um die Finanznot der Gemeinden zu bekämpfen.
Mit der Errichtung einer Gemeindefinanzkommission beim Bund ist uns ein erster Erfolg gelungen. Die Kommission wird von Herrn Staatssekretär Dr. Bernhard Beus und Staats­sekretär Werner Gatzer geleitet und konstituierte sich im Frühjahr dieses Jahres. Neben Vertretern des Bundesmi­nisteriums der Finanzen, dem Bundesminister des Innern und dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie nehmen an den Sitzungen auch Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und der Länder teil.
Die Aufgabe der Kommission besteht darin, Vorschläge zu unterbreiten, wie eine Neuord­nung der Gemeindefinanzierung aussehen kann. Die aktuelle Entwicklung der Kommunal­finanzen hat ge­zeigt, dass das kommunale Finanzsystem Schwächen aufweist: Zwar konnten mit den Mitteln aus dem Konjunkturpaket II vorübergehend finanzielle Engpässe überbrückt werden, dennoch ist das System an sich weiterhin fragil. Viele deutsche Kommunen haben Finanzprobleme, die ihre Hand­lungsspielräume einengen.
Neben zu prüfenden Entlastungsmöglichkeiten auf der Ausgabenseite (z. B. Flexibilisierung von Standards) wird die Kommission auch über einen Ersatz für die Gewerbesteuer nach­denken, der aufkommensneutral, also ohne zusätzliche Belastung, auskommen soll. Geprüft werden sollen u. a. ein kommunaler Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie ein höherer Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer.
Die Gemeindefinanzkommission wird sich auch mit der Beteiligung der Kommunen an der Gesetz­gebung des Bundes und dem Einfluss der EU-Rechtsetzung auf die Kommunen und deren Fi­nanzsituation befassen und dazu Vorschläge erarbeiten und bewerten. Die Kommission beabsichtigt, ihren Abschlussbericht möglichst noch in diesem Jahr vorzulegen.

Auf Landesebene ist vor wenigen Wochen eine gemeinsame Erklärung von Städte- und Gemein­debund NRW, Städtetag NRW und Landkreistag NRW sowie der NRW-Landes­regierung verab­schiedet worden. Neben einer allgemeinen Verbesserung der Zusammen­arbeit zwischen Land und Kommunen hat die Landesregierung einen Aktionsplan Kommunalfinanzen aufgestellt. Dieser enthält u. a.

  • 300 Millionen € Soforthilfe für die Kommunen über einen Nachtrag im Gemeindefinanzierungs­gesetz
  • keine Beteiligung der Kommunen an der Konsolidierung des Landeshaushaltes in der bisheri­gen Größenordnung von 166,2 Millionen €
  • Beteiligung der Kommunen an der Grunderwerbssteuer
  • Ungeschmälerte Weiterleitung der Mittel des Bundes für den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige an die Kommunen
  • eine Konsolidierungshilfe für besonders belastete Kommunen
  • Unterstützung bei Forderungen der Kommunen gegenüber dem Bund insbesondere zur Sen­kung der explodierenden Sozialkosten
  • Stundung von Forderungen gegenüber den Gemeinden, die sich aus der Abrechnung der Ein­heitslasten ergeben bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung
  • keine weitere Verlagerung von Aufgaben auf die kommunale Ebene ohne die Bereitstellung der erforderlichen Mittel

In den kommunalen Gremien herrscht Einvernehmen über die Position, die ich als Bürgermeisterin gegenüber Land und Bund vertrete und zwar parteiübergreifend. Auch der Rat der Stadt Gütersloh unterstützt die Haltung der Stadt in diesen Fragestellungen einmütig.