Die Antworten auf unsere Bürgerfragen vom 12.07.2010
Das Rat hat auf unsere Bürgerfragen zur Ratssitzung am 12.07.2010 geantwortet. Hier sind sie nochmal zusammen mit unseren Fragen.
Frage 1:
Wie sehen die einzelnen Verschuldungs- und Haushaltsergebnisse der Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der Stadt Gütersloh aus und wie hoch sind diese pro Kopf der Gütersloher Bürgerinnen und Bürger?
Antwort:
Der Fragesteller erhält eine umfängliche Aufstellung der erbetenen Daten, welche auch dem Protokoll beigefügt wird. An dieser Stelle nur soviel: Die Verbindlichkeiten der Eigenbetriebe und Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung betragen insgesamt 48,1 Mio.€. Entsprechend ihres jeweiligen Beteiligungsgrades entfällt davon ein Anteil von 28 Mio.€ auf die Stadt Gütersloh. Dem steht der Anteil der Stadt Gütersloh am Eigenkapital bzw. eigenkapitalähnlichen Positionen dieser Gesellschaften von 91,9 Mio.€ gegenüber. Weitere Daten sind darüber hinaus im Beteiligungsbericht der Stadt Gütersloh auf der städtischen Homepage veröffentlicht.
Frage 2:
Ist im Bereich dieser stadteigenen Betriebe (s.o.) eine Veräußerung / ein Outsourcing geplant, die / das sichern soll, die Schuldenlast der Stadt in Zukunft zu verringern, insbesondere wenn man daran denkt, dass in den nächsten Jahren die Liberalisierung der Wassernetze aktuell wird und sich ggf. weitere Einnahmequellen durch diese Art von Veräußerungen auftun?
Antwort:
Nein, es gibt keine derartigen Planungen.
Frage 3:
Wann glaubt die Stadt Gütersloh wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen und hat sich die Stadt in diesem Rahmen eine eigene verbindliche Verpflichtung gegeben, weitere Schuldenaufnahmen zu verhindern und statt dessen im besten Sinne zu sparen?
Antwort:
Nach der Finanzplanung des Haushaltes 2010 wird innerhalb des Finanzplanungszeitraumes bis 2013 der Ausgleich des Haushaltes nicht zu erreichen sein. Auch die Fortschreibung bis 2014 mit dem Haushaltsentwurf 2011 wird nicht zu einem Ausgleich führen. Die Fehlbeträge sind zu hoch, um sie innerhalb dieses Zeitraums vollständig abzubauen.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.12.2009 beschlossen, dass der Haushaltsausgleich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum Haushaltsjahr 2015 wieder erreicht werden muss. Es ist jedoch zweifelhaft, ob die Stadt dieses Ziel vollständig aus eigener Kraft erreichen kann. Ohne eine grundlegende Kommunalfinanzreform mit einer Reduzierung der kommunalen Aufgaben und Standards und/oder einer besseren Finanzausstattung werden es die meisten Kommunen nicht schaffen, einen Ausgleich ihrer Haushalte herbeizuführen. Das kommunale Leistungsspektrum ist insgesamt unterfinanziert. Ansätze für eine solche Reform gibt es derzeit sowohl auf Bundes- als auch Landesebene. Unabhängig davon wird die Stadt ihre eigenen Konsolidierungsanstrengungen weiter fortsetzen.
Erläuterungen zur Antwort Frage 1:
Die Stadt unterhält neben dem Eigenbetrieb Kultur Räume Gütersloh verschiedene größere Beteiligungen, deren Finanzsituation, Jahresergebnisse und Auswirkungen auf den städtischen Haushall in den anliegenden Tabellen aufgezeigt wird. Überwiegend wurden die Jahresabschlüsse 2009 zur Ermittlung der Daten herangezogen. Mit Ausnahme der Ergebnisse handelt es sich immer um stichtagsbezogene Werte, die sich insbesondere im kurzfristigen Bereich schnell wieder verändern können. Die Aufnahme von langfristigen Investitionskrediten waren für 2010 nach den Wirtschaftsplänen nicht vorgesehen.
Mehrere kleine Unternehmen, an denen die Stadt zudem nur mit geringen Anteilen beteiligt ist, sind hierin nicht enthalten. Sie weisen insgesamt aber nur 11 T€ an Verbindlichkeiten und 52 T€ an Verbindlichkeiten ähnlichen Bilanzpositionen aus (Jahresabschluss 2008). Lediglich die KHW GmbH (kommunale Haus und Wohnen) hat noch einen höheren Verbindlichkeitenstand von 27.337 T€. Der Anteil der Stadt beträgt allerdings nur 4,29%, so dass auch hier auf den Einzelausweis verzichtet wurde. Details zu allen Beteiligungen - auch zu den von den Töchtern gehaltenen - sind aus dem Beteiligungsbericht der Stadt Gütersloh ersichtlich. Der Bericht 2009 mit den Jahresabschlussdaten 2008 steht im Internet zur Verfügung.
http://www.guetersloh.de/Z3VldGVyc2xvaGQOY21zOjYxNDQ=.x4s
Neben den in den Bilanzen ausgewiesenen Verbindlichkeiten gibt es bei den Unternehmen i.d.R. noch den Verbindlichkeiten ähnliche Bilanzpositionen. So werden in der Bilanz Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet, deren Grund, Auszahlungszeitpunkt und/oder Höhe bei Bilanzerstellung noch nicht genau bestimmt werden können. Zu nennen sind hier z.B. Pensionsrückstellungen, Gewährleistungsrückstellungen, Steuerrückstellungen. In der Bilanzposition Passive Rechnungsabgrenzung werden Einnahmen der Unternehmen passiviert, für die Leistungen erst nach dem Rechungsabschluss erbracht werden. Die o.g. Bilanzpositionen sind zur Verdeutlichung der Situation mit aufgeführt.
Die Schadenhöhe von Unternehmen sollte nur im Zusammenhang mit der Größenordnung des Unternehmens (Bilanzsumme] und der Eigenkapitalausstattung gesehen werden. Insbesondere öffentlichen Unternehmen werden häufig noch Investitionskostenzuschüsse zur Verfügung gestellt, die i.d.R. nicht zurückgezahlt werden müssen und deshalb wie Eigenkapital angesehen werden können (z.B. vom Land für die Krankenhausfinanzierung, im ÖPNV für den Kauf von Bussen, Anliegerbeiträge für die Erschließung).