Antrag nach § 24 GO NRW „Anregungen und Beschwerden“ an den Hauptausschuss der Stadt Gütersloh am 4. Juli 2011

  • 4 July 2011
  • jdroop

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, die Bürgerinitiative ‚Demokratie wagen!‘ regt nach § 24 GO NRW an, die Geschäfts-ordnung des Rates unter § 5 Öffentlichkeit der Ratssitzungen, Absatz 1, Satz 2 zu ändern, der da bisher heißt: „Jedermann hat das Recht, als Zuhörer an öffentlichen Ratssitzungen teilzunehmen, soweit dies die räumlichen Verhältnisse gestatten“. Der Zusatz „soweit dies die räumlichen Verhältnisse gestatten“ ist zu streichen. Satz 2 wird statt dessen durch folgenden Passus erweitert: „Bei Themen mit sich abzeichnendem hohen Bürgerinteresse wird die Ratssitzung (Ausschusssitzung) an einen anderen, größeren öffentlichen Ort verlagert, der allen Interessierten rechtzeitig vorher öffentlich angekündigt wird.“

Begründung:

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt bekunden immer wieder reges Interesse an der Gütersloher Kommunalpolitik. Dies zeigt sich sehr deutlich an den Themen Bädertarife, Theaterneubau, kommunaler Atomausstieg, Bürgerhaushalt, Porta-Neubau, Hallenbad und vielen mehr. Die Möglichkeiten der Teilhabe der Bevölkerung an öffentlichen Ratssitzungen der gewählten Volksvertreter allerdings sind begrenzt: So fasst die Besuchertribüne im Rathaus zu diesen Hochzeiten der Partizipation nur eine Handvoll Interessierte. Damit wird ein Großteil der Bevölkerung von dem politischen Prozess ausgeklammert. Politik und Verwaltung gleichermaßen haben immer wieder betont, dass sie Bürgerbeteiligung begrüßen und erinnern das Wahlvolk zudem an seine „Bürgerpflichten“, nämlich sich zu informieren und den Diskussionen um ihre Stadt beizuwohnen. Diesen misslichen Umstand der zu kleinen Räumlichkeiten kann man ändern, um zukünftig mehr Transparenz herzustellen. Damit ist allen gedient: Politik, Verwaltung und Bürgerschaft - auf dem Weg zu einer neuen Dialogkultur. Initiative ‚Demokratie wagen!‘ Detlef Fiedrich, Kerschensteiner Weg 24, Gütersloh