Antrag einkassiert – TTIP kein Thema für Stadt und Kreis - Wir protestieren!

  • 22 November 2014
  • jdroop

Update vom 18. Dez. 2014: Das Innenministerium hält Räte und Kreistage für kompetent, über das Freihandelsabkommen TTIP zu beraten, siehe Anhang (ErlassBezRegOri.pdf)

Update vom 10. Dez. 2014: TTIP in der Kommune. Darf es dazu keine Beratung in den kommunalen Vertretungen geben? Siehe dazu im Anhang einen Brief von Landrat Sven-Georg Adenauer (Adenauer04122014.pdf) und vom Ministeriums für Inneres und Kommunales (MMV16-2507.pdf)

Update vom 02. Dez. 2014: wir haben nachgehakt - siehe Anhang (Adenauer02_12_2014.pdf)

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„Demokratie wagen!“ hatte den Antrag gestellt, der Kreistag Gütersloh möge sich der Resolution des Deutschen Landkreistages anschließen. Eine Beratung entstand nicht. Der Antrag wurde in dieser Woche von der Tagesordnung genommen.

Grund: Das Innenministerium NRW habe dem Landrat untersagt, diesen Antrag zu beraten. Der Kreistag sei nicht befugt, über einen solchen Antrag zu beraten oder abzustimmen, da es „keine kommunale Betroffenheit“ gäbe.

Dieser Meinung ist auch der Städte- und Gemeindebund NRW, der dies in einer Pressemitteilung am 7. November kundgetan hatte.

http://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbereich/mitteilungen/detailansic...

Dies Auffassung des Städte- und Gemeindebundes ist verwunderlich, hat er doch noch im Oktober ein gemeinsames Positionspapier zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen u.a. zusammen mit dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Landkreistag veröffentlicht (s. Anhang), in dem auf erhebliche Risiken für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, die durch die Kommunen und ihre Unternehmen verantwortet und erbracht werden, hingewiesen wird.

Der Landrat Sven-Georg Adenauer zog daher die Notbremse und verfügte stattdessen eine Sitzungsunterbrechung. In dieser inoffiziellen Zeitspanne konnten die Kreistagsmitglieder lediglich persönliche Bemerkungen zu TTIP abgeben. Beschlossen wurde nicht. Damit bleibt die ablehnende und kritische Haltung ohne Wirkung, verpufft in den Mauern des Kreishauses.

Wir finden dieses Vorgehen völlig undemokratisch. Wir protestieren dagegen und verweisen u.a. auf die Begründung des MdEP Sven Giegold, der argumentiert, warum TTIP auf jeden Fall eine kommunale Angelegenheit darstellt.

http://www.sven-giegold.de/2014/brief-an-den-staedte-und-gemeindebund-nr...

Wir haben den Landrat in Gütersloh zudem nach der schriftlichen Anweisung des Innenministeriums NRW gefragt. Dieses Schriftstück wollen wir einsehen und veröffentlichen:

am Montag, den 10. Nov. informierten Sie uns, die Mitglieder der Initiative Demokratie wagen! über den Beratungstermin für unseren Antrag an den Kreisausschuss. Heute wurden wir zunächst telefonisch, dann auch in der Kreisausschusssitzung selbst darüber informiert, dass unser Antrag nicht beraten werden kann auf Grund einer Intervention der Bezirksregierung, bzw. des Innenministeriums des Landes NRW.

Sie werden unsere Irritation dazu verstehen und deshalb bitten wir Sie, uns kurzfristig eine schriftliche Begründung dazu zu liefern.

Auch bitten wir Sie, uns das diesbezügliche Schreiben der Bezirksregierung, bzw. des Innenministeriums zur Verfügung zu stellen. Sie würden uns damit eine umständliche Anforderung des Schreibens mit Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz ersparen.

Mit freundlichem Gruß
Initiative Demokratie wagen!


Wenn den Städten und Kreisen die Möglichkeit der Positionierung genommen wird, besteht keinerlei Handlungsoption, wenn am Ende die Folgen auf dem Rücken eben der Gemeinschaften vor Ort ausgebadet werden.

Hier nochmal ein Blick auf den Inhalt unseres Antrages:

Der Kreistag Gütersloh möge folgende Resolution verabschieden:
Der Kreistag Gütersloh unterstützt ausdrücklich die Forderungen des Präsidenten des Deutschen Landkreistages vom 8. Juli 2014. Präsident Landrat Reinhard Sager sprach sich für einen transparenten und offenen Diskurs über das Ausmaß von Liberalisierungsverpflichtungen aus. „Es ist unbedingt notwendig, angesichts der direkten Betroffenheit die Landkreise, Städte und Gemeinden regelmäßig über den aktuellen Verhandlungsstand zu informieren und eine kommunale Einbindung sicherzustellen. Das können und dürfen wir erwarten, wenn es um derart gewichtige Verhandlungen geht!" Es sei insbesondere darauf acht zu geben, dass bei dem Abkommen die kommunale Daseinsvorsorge unbehelligt bleibt und bereits erreichte europarechtliche Ausnahmen bei Ausschreibungen etwa im Bereich des Rettungsdienstes oder der Wasserversorgung Bestand haben.

Die Glocke am 21.11.2014: