Erneuter Antrag für eine Resolution des Kreistages Gütersloh zu TTIP und CETA

  • 19 December 2014
  • jdroop

Der erste Antrag von Demokratie wagen! für eine Resolution des Kreistages zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA wurde vom Landrat Adenauer von der Tagesordnung genommen, weil der Kreis angeblich keine Befassungskompetenz dafür besitzt. Inzwischen hat das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW mit Erlass vom 11.12.2014 diese Kompetenz unter bestimmten Bedingungen jedoch bestätigt. Demokratie wagen! stellt deshalb erneut den Antrag für eine Resolution zu TTIP und CETA. In dieser Resolution soll sich der Kreistag den Forderungen des Präsidenten des Deutschen Landkreistages zu den Abkommen anschließen. Die Bedingungen für eine Befassung mit dem Thema sieht Demokratie wagen! voll erfüllt und beschreibt sie in dem Antrag.

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Update vom 15.02.2015:

Nun ist es klar: Die Mitglieder des Gütersloher Kreisausschusses unterstützen in einer Resolution die Position des Deutschen Landkreistages zu TTIP, wie sie in der Pressemitteilung vom 08.07.2014 zum Ausdruck gekommen ist.

In der letzten Sitzung des Kreisausschusses am 19.01.2015 haben sich die Ausschussmitglieder ergänzend dafür ausgesprochen, darüber hinaus auch ausdrücklich das gemeinsame Positionspapier des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sowie des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V. vom Oktober 2014 zu unterstützen.

Das geht aus den beiden Schreiben unseres Landrats Adenauer an den Präsidenten des Deutschen Landkreistages hervor, siehe Anhänge 2014-12-04_Reso_TTIP+CETA_DLTdurch.pdf und 2015-01-26_schrpositionspapier_dlt.pdf.

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Update vom 03.02.2015:

Auch unser 2. Antrag wurde von der Tagesordnung genommen. Jedoch haben sich diesmal die Kreisausschussmitglieder dafür ausgesprochen, das gemeinsame Positionspapier der kommunalen Spitzenverbände in dieser Sache zu unterstützen, was immer das bedeutet. Das Schreiben des Landrates dazu im Anhang (adenauer260115) und unsere Antwort:

Von: Jürgen Droop
Gesendet: Dienstag, 3. Februar 2015 12:20
An: 'Adenauer, Sven-Georg'
Betreff: Anregung gem. §21 Kreisordnung NRW vom 19.12.2014 zu den Themen TTIP und CETA

Sehr geehrter Herr Adenauer,

Vielen Dank für Ihren Brief vom 26.01.2015.

Wir begrüßen es, dass die Kreisausschussmitglieder sich für eine Unterstützung des gemeinsamen Positionspapiers der kommunalen Spitzenverbände zu TTIP ausgesprochen haben, wenn gleich wir eine formelle Befassung beantragt hatten. Weiterhin sind wir der Auffassung, dass die Befassungskompetenz des Kreistages gegeben ist, wie wir es in unserem Antrag auch dargelegt hatten.

Wir bitten Sie nun, uns Ihr Schreiben an den Präsidenten des DLT in Kopie zur Verfügung zu stellen, denn es ist, wenn wir Ihren Brief richtig verstehen, das Ergebnis der Diskussion des Ausschusses zu unserem Antrag. Auch Ihr erstes Schreiben an den Präsidenten des DLT mit dem Resolutionstext, von dem Sie uns mit Schreiben vom 4.12.14 berichtet hatten, bitten wir, uns in Kopie zukommen zu lassen.

Wir bedanken uns an dieser Stelle auch für die Übersendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes.

Für Ihr Bemühen danken wir im Voraus.

Für die Initiative "Demokratie-wagen!"

Jürgen Droop

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Update vom 18.01.2015:

Auch unseren 2. Antrag zum Thema TTIP und CETA will Landrat Adenauer von der Tagesordnung des Kreisausschusses nehmen, da die Beratungskompetenz angeblich wieder nicht gegeben sei. Wir widersprechen! Lesen sie hier die Korrespondenz dazu:

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Von: Adenauer, Sven-Georg
Gesendet: Donnerstag, 15. Januar 2015
An: Jürgen Droop
Betreff: Ihre Einwohneranregung vom 19.12.2014 zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA

Sehr geehrter Herr Droop,

mit E-Mail vom 19.12.2014 haben Sie mir erneut Ihre Einwohneranregung zum Thema TTIP und CETA vorgelegt.

Da ich rechtlich dazu gehalten bin, habe ich Ihre Einwohneranregung auf die Tagesordnung des Kreisausschusses am 19.01.2015 gesetzt.

Auch nach Würdigung des von Ihnen angeführten Erlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 11.12.2014 hat sich bezüglich der Rechtsauffassung hinsichtlich der Behandlung im Kreisausschuss keine Änderung ergeben, so dass der Punkt – wie in der Sitzung des Kreisausschusses vom 17.11.2014 – von der Tagesordnung abzusetzen ist.

Ferner habe ich nach der Kreisausschusssitzung am 17.11.2014 – wie Ihnen mit Schreiben vom 04.12.2014 mitgeteilt – den Wortlaut des begehrten Resolutionsbeschlusses an den Präsidenten des Deutschen Landkreistages gesandt, so dass Ihrem Begehren damit inhaltlich Rechnung getragen wurde.

Die Tagesordnung des Kreisausschusses (TO_KA_2015-01-19.pdf) und die Vorlage zu Ihrer Einwohneranregung (DS3969.pdf) habe ich Ihnen zu Ihrer Information beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Sven-Georg Adenauer

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Von: Jürgen Droop
Gesendet: Sonntag, 18. Januar 2015
An: Adenauer, Sven-Georg
Betreff: AW: Ihre Einwohneranregung vom 19.12.2014 zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA

Sehr geehrter Herr Adenauer,

vielen Dank für die Zusendung der Tagesordnung.

Wir begrüßen es, dass Sie den Wortlaut des Resolutionsbeschlusses an den Präsidenten des Deutschen Landkreistages gesandt haben. Unsere Absicht war jedoch, einen Beschluss herbeizuführen, der öffentlichkeitswirksam und begründet die Kritik des Kreistages an den vorgesehenen Freihandelsabkommen dokumentiert. In letzter Zeit hat es sich gezeigt, dass die massive öffentliche und vielfältige Kritik von den Verhandlungspartnern ernst genommen wird. Uns ist es deshalb wichtig, dass auch die politische Vertretung einer Gebietskörperschaft, wie die des Kreises Gütersloh, ihre Kritik öffentlich in Presse und Medien äußert. Lediglich ein Schreiben an den Präsidenten des Deutschen Landkreistages, das nur die Stimmungslage einiger weniger Ausschussmitglieder während einer Sitzungsunterbrechung undokumentiert wiedergibt, und das uns als Antragsteller noch nicht einmal als Kopie vorliegt, kann dieser Intention nicht genügen.

In der Rechtsauffassung hinsichtlich der Behandlung im Kreisausschuss unterscheiden wir uns weiterhin. Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW hat mit Schreiben vom 11.12.2014 (AZ 31-43.02.01/02-2-2491/14) dargelegt, dass „eine Befassungskompetenz der Räte und Kreistage mit Bezug auf das vorgesehene Freihandelsabkommen TTIP sich ergeben kann, wenn in den Anträgen der spezifische Bezug zur örtlichen Situation hergestellt wird.“ Wir meinen, dass wir diesen Bezug in unserem erneuten Antrag ausreichend dargelegt haben. Wir glauben auch, dass die Fraktionen des Kreisausschusses in dieser Angelegenheit unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten und bitten Sie deshalb, unseren Antrag nicht auf Geheiß des Ausschussvorsitzes von der TO abzusetzen, sondern eine Abstimmung darüber durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Für die Initiative ‚Demokratie wagen!

Jürgen Droop

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Antrag nach § 21 der Kreisordnung NRW für den Kreisausschuss des Kreises Gütersloh am 19.01.2015

Sehr geehrter Herr Landrat Adenauer,

die Initiative ‚Demokratie wagen!‘ beantragt erneut, dass sich der Kreis Gütersloh über die Folgen und Auswirkungen der TTIP- (Transatlantic Trade and Investment Partnership) und CETA- (Comprehensive Economic and Trade Agreement mit Kanada) Abkommen informiert und sich gegen mögliche entstehende Einschränkungen für den Kreis hieraus an übergeordneter Stelle deutlich positioniert, da – wie wir in der Begründung an Beispielen aufzeigen – der Kreis sehr wohl betroffen sein wird. Zudem fordern wir, dass der Kreis mögliche Initiativen in seinem Kreisgebiet, die diese Abkommen kritisch begleiten, in ihrer Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.

Der Kreistag Gütersloh möge folgende Resolution verabschieden:

Der Kreistag Gütersloh unterstützt ausdrücklich die Forderungen des Präsidenten des Deutschen Landkreistages vom 8. Juli 2014. Präsident Landrat Reinhard Sager sprach sich für einen transparenten und offenen Diskurs über das Ausmaß von Liberalisierungsverpflichtungen aus. „Es ist unbedingt notwendig, angesichts der direkten Betroffenheit die Landkreise, Städte und Gemeinden regelmäßig über den aktuellen Verhandlungsstand zu informieren und eine kommunale Einbindung sicherzustellen. Das können und dürfen wir erwarten, wenn es um derart gewichtige Verhandlungen geht!" Es sei insbesondere darauf acht zu geben, dass bei dem Abkommen die kommunale Daseinsvorsorge unbehelligt bleibt und bereits erreichte europarechtliche Ausnahmen bei Ausschreibungen etwa im Bereich des Rettungsdienstes oder der Wasserversorgung Bestand haben.

Begründung:

Besonders durch das TTIP-Abkommen steht die verfassungsrechtlich verankerte kommunale Selbstverwaltung – auch des Kreises Gütersloh – auf dem Spiel. Bundesländer und Gebietskörperschaften könnten durch TTIP künftig massiv in ihrer politischen Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sein.

Für den Kreis Gütersloh bedeutete dies, dass seine Fachbereiche 2, 3 und 4 besonders betroffen wären.

Der Kreis Gütersloh ist u.a. verantwortlich für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Der Kreis Gütersloh beaufsichtigt und ergänzt die freiwilligen Feuerwehren der Städte und Gemeinden. Daneben hat der Kreis Gütersloh noch einige überörtliche Aufgaben im Feuerschutz wahrzunehmen (siehe Kreisfeuerwehrschule St. Vit und die Kreisschlauchpflegerei). Der Kreis Gütersloh verfügt über eine Brandschutzdienststelle, die für den gesamten Kreis Gütersloh zuständig ist, ausgenommen die Städte Gütersloh und Rheda-Wiedenbrück. Durch TTIP könnten all diese Möglichkeiten kommunaler Dienstleistungen und von Eigenbetrieben der Länder und Kommunen drastisch eingeschränkt werden. Hier sind vor allem die Kreissparkasse, die Kreisschulen, die Abfallentsorgung im Kreis als auch die Vergabe öffentlicher Aufträge zu nennen.

Politik im Sinne der Bürger zu gestalten wird nicht mehr so möglich sein wie bisher. Die Kompetenzen, die der Kreis Gütersloh in den sozialen Sicherungssystemen noch besitzt, wie auch in Bereichen der öffentlichen Wasserwirtschaft, des Verkehrs und des Immissionsschutzes, dürfen durch TTIP nicht angetastet und in Frage gestellt werden. Eine Rekommunalisierung einst ausgegliederter Dienstleistungen muss auch im Kreis Gütersloh grundsätzlich möglich bleiben. Genau dies wird durch geplante TTIP-Klauseln gefährdet.

Aus diesem Anlass sollte auch der Kreis Gütersloh jetzt aktiv werden, wenn es um die weiteren Verhandlungen zu TTIP und CETA geht. Der Kreis Gütersloh muss sich hier deutlich positionieren, zumindest öffentlich dazu diskutieren, so dass die Öffentlichkeit mögliche Risiken und Folgen daraus erkennen kann. Diesen Risiken muss sich der Kreis entgegenstellen.

Der Deutsche Städtetag schreibt:
"Die Erbringung zahlreicher Aufgaben der Daseinsvorsorge durch kommunale und öffentliche Einrichtungen hat in unserer Gesellschaft eine lange Tradition und hat sich bewährt. Die Bürgerinnen und Bürger vertrauen darauf, dass die Steuerung und Kontrolle der Leistungen der Daseinsvorsorge durch demokratisch legitimierte kommunale Vertretungskörperschaften erfolgt. Damit stellt die kommunale Daseinsvorsorge ein wichtiges Element eines bürgernahen Europas dar, dem die EU und die Mitgliedstaaten gleichfalls verpflichtet sind."

Sollten Kreistag (Kreisausschuss) und Verwaltung zu der Auffassung gelangen, dass ihre Einflussmöglichkeiten auch gering sind, gilt es dennoch, den Kreis und die Bevölkerung für diese Folgen frühzeitig zu sensibilisieren. Diese Abkommen werden künftig deutlich – oben beispielhaft aufgezeigt – bis in den Kreis Gütersloh hineinwirken.

Link zur Pressemitteilung des deutschen Landkreistages vom 8. Juli 2014:
http://www.landkreistag.de/presseforum/pressemitteilungen/1423-pressemit...

TTIP vor Ort - Folgen der transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft für Bundesländer und Kommunen
http://blog.campact.de/2014/09/exklusiv-studie-zeigt-ttip-abkommen-mit-u...