Antrag nach § 24 GO NRW an den Hauptausschuss der Stadt Gütersloh

  • 15 October 2011
  • jdroop

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, die Bürgerinitiative „Demokratie wagen!“ bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Hauptausschusses am 17.10.2011 zu setzen: Die Stadt Gütersloh entwickelt und verabschiedet eine eigene Satzung zur Bürgerbeteiligung für die Stadt. Folgende Punkte wären hierbei zu berücksichtigen: 1. Entwurf einer Gesamtstrategie 2. Klärung der rechtlichen, administrativen Voraussetzungen 3. Einbinden aller Bürgerinnen und Bürger (Querschnitt / repräsentativ) 4. Nutzung der Chancen neuer Medien 5. Festlegung von Qualitätsstandards 6. Verbindung von nicht digitaler und digitaler Welt 7. kontinuierliche Evaluation 8. Resümee in einer jährlichen, öffentlichen Demokratiebilanz Diese Satzung soll unter der Moderation von Fachleuten sowie unter Mitarbeit von Bürgerinnen und Bürgern in direktdemokratischer Herangehensweise erarbeitet werden. Wir schlagen hierfür etwa die Dienelsche Planungszelle oder ein Bürgerpanel vor.

Begründung:

Die Stadt Gütersloh steht vor zahlreichen Herausforderungen (wie z.B. Stadthalle, Konversion, Hallenbad, Gewerbeflächen, …) deren Lösungen maßgeblich über die Zukunft der Stadt mitentscheiden werden. Unverzichtbar für die Auseinandersetzung mit Zukunftsaufgaben der Stadtentwicklung ist die Zusammenführung aller Akteure sowie die umfassende Information und Beteiligung am Prozess. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Gütersloherinnen und Gütersloher gefragt und beteiligt werden wollen. Bürgerbeteiligung und Transparenz muss daher einen größeren Bestandteil der lokalen Demokratie einnehmen als bisher, denn der Bürger ist der eigentliche Souverän im lokalen Gemeinwesen. Dabei ist auffällig: Offensichtlich sind viele verschiedene Verständnisse des Begriffes „Bürgerbeteiligung“ im Umlauf. Politik, Verwaltung und Bürger bewerten diese jeweils aus einer anderen Perspektive. Es ist daher Zeit, einen gemeinsamen Nenner zu definieren und verbindlich festzulegen, welche Spielregeln auf welchem Spielfeld für Bürgerbeteiligung gelten. Eine Definition „von Fall zu Fall“ ist keine Beteiligung und birgt die Fallstricke der Unbeliebigkeit und Intransparenz, die am Ende in noch mehr Politikverdruss münden. Beteiligung bedeutet nicht nur Forderungen zu stellen, sondern auch Verantwortung zu übernehmen: Eine beteiligte Bürgerschaft identifiziert sich deutlich stärker mit einer Stadt und entwickelt am Ende mehr Kreativität und Engagement für eine gemeinsame Sache. Der Wille ist vorhanden. Schon jetzt engagieren sich Viele in unserer Gesellschaft. Politik und Verwaltung setzen schon jetzt auf diese vielen Rollen, die die Bürger einnehmen, etwa in Vereinen, in der Bildung, im Umweltschutz und in vielen anderen Ehrenämtern. Diese derart lokal Engagierten fördern den sozialen Zusammenhang und helfen Benachteiligung zu vermeiden oder auszugleichen. Sie tragen zur Stabilisierung einer Gesellschaft bei – ein unverzichtbares Mitwirken in der heutigen Zeit. Es ist daher nur ein weiterer folgerichtiger Schritt, wenn diese tragenden Rollen auch verstärkt in der politischen Beteiligung verbrieft und institutionalisiert werden. Die bisherigen Formen der Beteiligung reichen nicht aus. Sie sind deutlich veraltet, zu gelegentlich und führen am Ende zu Konfrontation, weil sie zu spät greifen. Für ein nachhaltiges Gelingen von Bürgerbeteiligung sind einige Änderungen notwendig: Ein nachhaltiger Dialog auf Augenhöhe, der den Bürger aus der Position des Bittstellers heraushebt sowie ein kooperativer Umgang miteinander. Beteiligung sollte zudem nicht nur die Teilhabe weniger bedeuten, sondern einen Querschnitt der Bevölkerung Güterslohs einbeziehen. Ferner muss deutlich werden: Es gibt Bürgerengagement nur ganz oder gar nicht. Es ist nicht nach Belieben abschaltbar, wenn es dann gerade nicht mehr passt. Die Inhalte zur Satzung Bürgerbeteiligung soll sich an den administrativen, politischen Entscheidungsprozessen orientieren und zudem den Erfordernissen eines standardisierten Verfahrens der Bürgerbeteiligung sowie rechtsverbindlichen Normen genügen. Bürgerinitiative „Demokratie wagen!“ Jürgen Droop Anke Knopp Detlef Fiedrich