Fragen stellen erlaubt – und erwünscht!

  • 4 May 2012
  • jdroop

Als Bürgerinititative „Demokratie wagen!“ sind wir unbequem. Weil wir viele Fragen stellen – wir wollen eine transparente Kommunalpolitik in Gütersloh. Unseren Fragen an die Stadtverwaltung und an die Politik stehen aber selten genug Antworten gegenüber.

Mit unserem Anliegen sind wir aber offensichtlich nicht allein. In der letzten Woche ist das Internetportal „FragDenStaat.de“ für einen besseren Zugang zu Informationen aus Kommunal- und Landesbehörden in NRW ans Netz gegangen. Insgesamt können 1114 Behörden angefragt werden. Unter dem Suchbegriff „Gütersloh“ finden sich allein sieben Treffer (wenn man den Kreis dazu zählt). Auch die Kommunalver-waltung der Stadt Gütersloh findet sich hier. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz steht es allen Bürger-innen und Bürgern zu, eben solche Fragen an Verwaltungen zu stellen. Nutzen wir diese Möglichkeit.

Mehr dazu findet sich in folgender Pressemitteilung:

https://fragdenstaat.de/nrw/

- Pressemitteilung Frag den Staat -


Bürger fragen, Behörden antworten


Besserer Zugang zu Informationen aus Kommunal- und Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen durch FragDenStaat.de

Düsseldorf, 27.04.2012 – Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen Anfragen an Kommunal- und Landesbehörden über eine zentrale Internetseite stellen. Die Organisationen Mehr Demokratie, Open Knowledge Foundation Deutschland und Transparency Deutschland haben heute den offiziellen Startschuss für das Internetportal FragDenStaat.de/NRW gegeben.

Das unabhängige Portal ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Anfragen nach den Informationsfrei-heitsgesetzen (IFG) an Bundesbehörden zu stellen. Die Antwort der Behörde wird automatisch an die Plattform geleitet und dort zusammen mit der Anfrage des Nutzers veröffentlicht. Auch die Kommunal- und Landesbehörden von NRW sind jetzt in das Portal eingebunden. Damit ist NRW das erste Bundesland, in dem Bürgerinnen und Bürger über FragDenStaat.de/NRW Anfragen an Kommunal- und Landesbehörden stellen können.

„FragDenStaat.de ist zu einer zentralen Sammelstelle für Anfragen und Antworten nach dem Informa-tionsfreiheitsgesetz geworden. Seit dem Start des Portals im August 2011 wurden über dreihundert Anfragen gestellt. Diesen Erfolg wollen wir in NRW fortsetzen“, erläuterte Stefan Wehrmeyer, Projektleiter FragDenStaat.de von Open Knowledge Foundation Deutschland.

Bürgerinnen und Bürger nutzen das Informationsfreiheitsgesetz immer häufiger. Das zeigt auch der am Dienstag veröffentlichte 3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar. Im Jahr 2011 wurden doppelt so viele Anträge nach dem Bundesinformationsfreiheitgesetz gestellt als im Vorjahr. Insgesamt gingen 2011 3.280 IFG-Anfragen ein.

“Informationsfreiheit ist ein wichtiger Bestandteil demokratischer Teilhabe. FragDenStaat.de/NRW erleichtert es Bürgerinnen und Bürgern, Informationen der Kommunal- und Landesbehörden einzufordern, so zum Beispiel über geplante Infrastruktur- und Bauprojekte“, erklärte Mehr Demokratie-Landesgeschäftsführer Alexander Slonka dazu.

„Das Informationsfreiheitsgesetz in NRW hat eine lange Tradition und weist relativ wenige Ausnahme-tatbestände auf. Wir wollen Verbesserungen für ein noch moderneres Informationsfreiheitsgesetz in NRW, um das Vertrauen und die Akzeptanz öffentlichen Handelns weiter zu fördern“, fordert Andreas Riegel, Leiter der Regionalgruppe Rheinland von Transparency Deutschland.

Das Online-Portal soll die Rechenschaftspflicht der öffentlichen Verwaltung stärken. Gleichzeitig sollen Verbesserungen des Gesetzes den Schutz vor Manipulation und Korruption erhöhen. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen fordern die sich im Wahlkampf befindlichen Parteien auf, sich zu Verbesserungen des IFG in NRW zu bekennen.

Es ist im Bereich der Daseinsvorsorge so auszubauen, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wie nach den Berliner und Bremer Gesetzen veröffentlicht werden müssen, wenn das Informationsinteresse der Allgemeinheit das schutzwürdige Geheimhaltungsinteresse des privaten Vertragspartners überwiegt. Außerdem fordern die Organisationen eine Ausweitung des Kreises möglicher Antragssteller, so dass nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen Anträge stellen können – wie es im Bundes-IFG und den anderen Länder-IFGs längst üblich.

Das Informationsfreiheitsgesetz in NRW ist seit dem 01.01.2002 in Kraft.