Auch der Kreis will die Bürger mehr beteiligen

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NW-News, vom 23.06.2011

Einführung möglicherweise schon für 2012

Kreis Gütersloh (ost). Landrat Sven-Georg Adenauer hatte es vergangene Woche bei der Verleihung des Reinhard-Mohn-Preises schon angekündigt: Nach der Stadt Gütersloh und der Gemeinde Herzebrock-Clarholz will nun auch der Kreis Gütersloh einen Bürgerhaushalt einführen. Das schlägt die Kreisverwaltung vor.

Über ein Internetportal sollen die Bürger demnach Vorschläge für den Kreishaushalt machen können. Dies soll zunächst für die Haushalte 2012 und 2013 gelten. Bewährt sich das Verfahren, könnte diese Form der Bürgerbeteiligung laut Kreisverwaltung dauerhaft etabliert werden. Kommende Woche befasst sich der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss des Kreises mit dem Thema.
Den Antrag, den Bürger auch auf Kreisebene mehr Teilhabe beim Aufstellen des Haushaltes zu ermöglichen, hatten die Grünen gestellt. In mehr als 60 Kommunen in Deutschland seien Bürgerhaushalte erfolgreich durchgeführt worden; es habe sich gezeigt, dass eine Einbindung der Bürger das Verständnis und das Engagement für kommunalpolitische Fragen steigern könne.
Die Kreisverwaltung schlägt nun vor, eine Internetplattform zu nutzen, die die Gütersloher Infokom bereitstellt. Die Kosten dafür gibt sie mit 15.000 Euro an. Eine vergleichbare Plattform nutzt auch die Gemeinde Herzebrock-Clarholz. Die jährlichen Supportkosten gibt der Kreis mit 3.000 Euro an, plus Personalaufwand.

Der Kreis strebt eine Beteiligungsquote von zwei Prozent an. Zum Vergleich: In Gütersloh hatten sich 1,7 Prozent der Bürger beteiligt. Während in der Stadt Gütersloh derzeit die Parteien diskutieren, die anonyme Nutzung aufzugeben und nur noch namentlich gekennzeichnete Beiträge zuzulassen, plädiert die Kreisverwaltung eindeutig für Anonymität: Sie sei ein Wesensmerkmal des Internets. Nur wer freiwillig möchte, könne seine Daten und Mailadressen angeben.
Der Kreis schlägt ferner vor, die Vorschläge der Bürger zunächst intern zu prüfen. Beschimpfungen, unrealisierbare Vorschläge oder Dinge, für die der Kreis nicht zuständig ist, sollen ausgesiebt werden. Erst danach sollen die Vorschläge zur allgemeinen Diskussion freigegeben werden.